Die zu versteuernden
Einkünfte können nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Freiberuflich Tätige
können ihren Gewinn regelmäßig mit der Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Bei
gewerblichen Unternehmern sowie Land- und Forstwirten dürfen bestimmte Grenzen nicht
überschritten werden. Bei der Einnahme-Überschussrechnung handelt es sich um ein
gegenüber der Gewinnermittlung durch Buchführung vereinfachtes
Gewinnermittlungsverfahren, in welchem die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben
gegenübergestellt werden.
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