Im Gegensatz zum
Handelsvertreter und Kommissionär ist ein Eigenhändler ein Händler, der in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung Waren an- und verkauft (z.B. Autohändler). Mit den
Herstellern oder Lieferanten steht er gewöhnlich in vertraglicher Dauerbeziehung
(Vertragshändler). Da für den Eigenhändler eine gesetzliche Regelung fehlt, gelten die
Vorschriften für den Handelsvertreter weitgehend entsprechend.
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