Ein Eigengeschäft ist ein
Geschäft, bei dem der Handelnde das Geschäft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
vornimmt. Für die Abgrenzung zum Kommissionsgeschäft ist maßgeblich, zu welchem Zweck
und mit welchem Willen die Vertragsparteien das Geschäft abgeschlossen haben. Auf die
Bezeichnung des Geschäfts kommt es nicht an.
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