Drittaufwand

Unter Drittaufwand sind
solche Kosten zu verstehen, die ein anderer als der Steuerschuldner getragen hat, die aber
durch die Einkünfteerzielung des Steuerschuldners verursacht sind und sich bei ihm
steuerlich auswirken sollen. Dies ist abzugrenzen von denjenigen eigenen Aufwendungen, die
ein Steuerschuldner zwar selbst trägt, die aber einem Wirtschaftsgut gelten, das ihm
nicht gehört. Drittaufwand ist nicht nur bei den Gewinneinkünften, sondern auch im
Rahmen der Überschusseinkünfte und sogar bei Sonderausgaben möglich.

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