Da ausländische Einkünfte
in den meisten Fällen auch einer Besteuerung im Ausland unterliegen, werden sie in der
Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur ermäßigt besteuert. Auf diese Weise soll eine
Doppelbesteuerung vermieden werden. Dieses Ergebnis kann durch zwei Berechnungsmethoden
erreicht werden: zum einen durch die Anrechnungsmethode, zum anderen durch die
Freistellungsmethode.
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