Schließt der Arbeitgeber
als Versicherungsnehmer (Inhaber der Versicherung) und Beitragszahler eine
Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab, bei welcher der Arbeitnehmer
oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind, dann spricht man von
einer Direktversicherung. Die Direktversicherung dient insbesondere der langfristigen
Altersvorsorge. An sie sind bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen verschiedene
steuerliche Vergünstigungen geknüpft, die sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem
Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringen.
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