Diätassistent(in)

Wer diesen Beruf ausübt,
bedarf der Erlaubnis nach dem Ges. vom 8. 3. 1994 (BGBl. I 446). Voraussetzung für die
Erteilung der Erlaubnis ist der erfolgreiche Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung
(Realschule, 2jähriger Lehrgang, Abschlussprüfung), ferner persönliche
Zuverlässigkeit. Qualifikationen aus dem Gebiet der ehem. DDR sind übergeleitet (§ 9a).

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