Elektrische und
elektronische Geräte, die seit dem 1. Januar 1996 innerhalb der EU in den Verkehr
gebracht werden, müssen das CE-Schutzzeichen tragen. Es wird nach einer Prüfung der
elektromagnetischen Verträglichkeit der Geräte vergeben. Für die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen sind Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber verantwortlich. Bei
der CE-Norm wird die Verantwortung für die Konformität vom Hersteller bis zum Vertreiber
weitergegeben.
Der Endverbraucher hat somit einen unmittelbar Verantwortlichen, der Schäden beheben
muss. So haftet der Händler beispielsweise auch dann, wenn der Hersteller in Fernost
nicht erreichbar ist.
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