Buchwertklausel

Bei der Buchwertklausel
handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die in einer Auseinandersetzungsbilanz die
Aktiva einer Gesellschaft nur mit ihrem Buchwert und nicht mit ihrem Verkehrswert
eingestellt werden. Besteht zwischen Buchwert und Verkehrswert ein krasses
Missverhältnis, so kann die Buchwertklausel gegen die guten Sitten verstoßen und damit
nichtig sein.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*