Bringschuld ist eine
Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, dass er die vereinbarte Leistung am Wohnort
des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden,
wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag vorliegt.
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