Bilanz

Gegenüberstellung der
Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag in Kontoform. Auf der
Soll-Seite des Kontos stehen die Aktiva und auf der Haben-Seite die Passiva. Als Saldo
verbleibt das Eigenkapital, die Differenz aus Vermögen und Schulden. Damit gilt immer die
Gleichung: Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva. Insofern ist die wörtliche
Übersetzung des aus dem lateinischen stammenden Begriffs Bilanz (= "bilanx")
mit einer sich in einem Gleichgewicht befindlichen Waage sinnfällig. Die Veränderung des
Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen entspricht dem Jahresüberschuss bzw.
-fehlbetrag. Nach § 242I HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz und die GuV
bilden zusammen eine Einheit, die als Jahresabschluss (§ 242 III HGB) bezeichnet wird.
Bei Kapitalgesellschaften kommt gem. § 264 noch der Anhang als gleichrangiger Bestandteil
hinzu.
Die Gliederung und Bewertung der Bilanzpositionen orientiert sich am Bilanzzweck.
Entsprechend werden verschiedene Bilanzarten unterschieden. Die Gliederung der jährlichen
Abschlussbilanz ist in § 266 II u. III HGB für Kapitalgesellschaften grundsätzlich
vorgegeben, allerdings dürfen kleine Kapitalgesellschaften eine verkürzte Bilanz
aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten
gesondert ausgewiesen sind.
Die Reihenfolgen der Aktiva richtet sich also grundsätzlich nach dem Grad der
Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände, beginnend mit den längerfristig gebundenen
Vermögensgegenständen, während die Passiva nach dem Grad der Fristigkeit der
Finanzierungsquellen (Liquidität), beginnend mit dem Eigenkapital, zu untergliedern ist.
Die US-GAAP schreiben kein bestimmtes Gliederungsschema vor, allerdings empfiehlt die
SEC für börsennotierte Unternehmen ein bestimmtes Schema (Rule 5-02, Regulation S-X),
gemäß dem zwar die Aktiva ebenfalls nach dem Grad der Liquidierbarkeit und die Passiva
nach dem Grad der Liquidität zu gliedern sind, jedoch in umgekehrter Reihenfolge, wie
nach § 266 HGB, d. h. bei den Aktiva beginnend mit den kurzfristig gebundenen
Vermögensgegenständen und bei den Passiva beginnend mit den kurzfristigen Fremdmittel –
also entsprechend der deutschen Bankbilanz. Die SEC akzeptiert jedoch auch eine andere
Reihenfolge der Posten, wie der US-GAAP-Abschluss der Daimler-Benz AG zeigt, der
weitgehend – einschließlich der Reihenfolge der Posten – entsprechend dem
HGB-Gliederungsschema aufgestellt wird. Entscheidend ist aber, dass nach US-GAAP in der
Bilanz oder im Anhang (notes) eine Gliederung aller Aktiv- und Passivposten in kurz- und
langfristige Umfänge (current und non current) vorgeschrieben ist. Die IAS enthalten kein
fest vorgegebenes Gliederungsschema als solches, schreiben aber neben einer Trennung in
current und non current-Posten, die eventuell auch im Anhang erfolgen kann, bestimmte
Posten vor, die mindestens in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.

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