Betriebsvereinbarung

Durch den Abschluss von
Betriebsvereinbarungen können Arbeitgeber und Betriebsrat betriebliche Normen schaffen.
Zu beachten ist jedoch, dass Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch
Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht durch
Betriebsvereinbarungen geregelt werden können. Die Betriebsvereinbarung wirkt innerhalb
des Betriebes, für den der Betriebsrat zuständig ist. Ist eine Geltungsdauer der
Betriebsvereinbarung nicht bestimmt, kann sie mit einer Frist von drei Monaten gekündigt
werden.

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