Das
Betriebstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche
Betriebstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die
Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und an dieses Finanzamt ist auch die Lohnsteuer
abzuführen.
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