Zur Beurteilung der Größe
eines Betriebes können zahlreiche Kriterien (z. B. Umsatz, Beschäftigtenzahl, regionale
Ausdehnung, Bilanzsumme oder Ausbringungsmenge) verwendet werden. Seit dem
Bilanzrichtliniengesetz v. 1985 wird im Handelsgesetzbuch (§ 267) in kleine, mittelgroße
und große Kapitalgesellschaften unterschieden. Eine betriebswirtschaftliche Einteilung
der Unternehmensgrößen ist schwer möglich, ebenso eine Aussage zur optimalen
Betriebsgröße. Derartige Überlegungen wurden in den sechziger Jahren i.R. der
Betriebswirtschaftslehre ergebnislos angestellt. Durch die aktuelle
"Ökologisierung" der Betriebswirtschaftslehre wird zunehmend eine erneute
Diskussion über die optimale Betriebsgröße i.S. einer ressourcenschonenden oder
flächennutzungsminimierenden Betriebsgröße gefordert. Personalorientiert könnte eine
optimale Betriebsgröße definiert werden als diejenige Größe, welche die
Mitarbeiterkommunikation und -identifikation maximal ermöglicht.
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