Betriebsergebnis

Erfolgsgröße in der
Betriebsergebnisrechnung, die in der Regel nicht mit dem handelsrechtlichen Ergebnis der
Finanzbuchhaltung, dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, übereinstimmt, da bei der
Ermittlung des Betriebsergebnisses bestimmte Kostenbestandteile verrechnet werden, die in
der handelsrechtlichen Rechnungslegung nicht (z. B. die kalkulatorischen Zinsen auf das
eigenfinanzierte betriebsnotwendige Kapital) oder nicht in gleicher Höhe (z. B. die
kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungswerten) angesetzt werden.
Das Betriebsergebnis stellt in der Regel eine unternehmensinterne Größe dar, die nicht
veröffentlicht wird. Soweit in der handelsrechtlichen GuV eine Erfolgsspaltung in ein
"Betriebliches Ergebnis" und ein "Finanzergebnis" erfolgt, ist das
ausgewiesene betriebliche Ergebnis nicht identisch mit dem internen auf Basis von
kalkulatorischen Größen ermittelten Betriebsergebnis, wenngleich von manchen Unternehmen
auch in der externen GuV die Bezeichnung "Betriebsergebnis" verwendet wird.

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