Betriebseinnahmen

Güter, die dem
Steuerpflichtigen im Rahmen einer Gewinneinkunft zufließen und in Geld oder Geldeswert
bestehen, gelten als Betriebseinnahmen bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Leistungen,
die unentgeltlich erfolgen, werden unter Umständen als fiktive Betriebseinnahmen
angesetzt. Auch Einnahmen aus einer Nebentätigkeit können Betriebseinnahmen sein.
Betriebseinnahmen sind zugeflossen, wenn der Empfänger über das Geld oder über die in
Geldeswert bestehenden Güter wirtschaftlich verfügen kann.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*