Der Arbeitgeber ist
verpflichtet, auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des
Datenschutzes Personen als Beauftragte zu bestellen, die die Einhaltung der gesetzlichen
Schutzvorschriften kontrollieren. Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Aufsicht;
die Betriebsbeauftragten sind Mitarbeiter, die intern die Überwachung durchführen. Je
nach Fachgebiet bestehen Sonderregelungen für die Bestellung des Betriebsbeauftragten und
die arbeitsrechtliche Handhabung der Position.
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