Betriebsaufspaltung ist die
Aufspaltung des Unternehmens in zwei rechtlich selbständige Unternehmen. Das
Besitzunternehmen überlässt Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des
Betriebs gehören, miet- oder pachtweise an das von ihm beherrschte Betriebsunternehmen,
welches Produktion und Vertrieb übernimmt. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass das
verpachtete Anlagevermögen im Konkurs des Betriebsunternehmens nicht in die Konkursmasse
fällt. In steuerlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass das Besitzunternehmen trotz
scheinbar lediglich vermögensverwaltender Tätigkeit zu versteuernde Einkünfte aus
Gewerbebetrieb erzielt.
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