Bei einer Betriebsänderung
hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Sie stellt den Kernbereich der Mitbestimmung
in wirtschaftlichen Angelegenheiten dar. Im Betriebsverfassungsgesetz ist dabei im
einzelnen aufgezählt, welche Maßnahmen zu den Betriebsänderungen gehören. Abzugrenzen
ist die Betriebsänderung von dem Betriebsübergang, bei dem die Rechte des Arbeitnehmers
durch das BGB gesichert werden. Liegt eine Betriebsänderung vor, so müssen Arbeitgeber
und Betriebsrat einen Interessenausgleich ausarbeiten und in einem zweiten Schritt einen
Sozialplan erstellen.
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