Verfahren im Rahmen der
Kostenstellenrechnung zur Umlage von Gemeinkosten auf Kostenstellen. Nachdem im ersten
Schritt primäre Gemeinkosten verursachungsgerecht ermittelt wurden, sollen sie durch eine
innerbetriebliche Leistungsverrechnung von den sogenannten Vorkostenstellen auf
Endkostenstellen verteilt werden. Dabei lassen sich verschiedene Typen von
Leistungsverflechtungen im Betrieb unterscheiden. Bei einer einseitigen und einstufigen
Leistungsabgabe an eine Kostenstelle ist z. B. ein Mitarbeiter nur mit der Beschaffung von
Material für ein Produkt gleich einer Kostenstelle beschäftigt. Derartige Kosten können
im BAB sofort an die die Leistung empfangenden Kostenstellen verteilt werden, während die
so nicht direkt zurechenbaren Kosten zunächst bei der Vorkostenstelle bleiben. Erbringt
eine Vorkostenstelle an mehrere Kostenstellen eine Leistung, so muss im Wege eines
Kostenstellenausgleichs- oder Umlageverfahrens die Verteilung der primären Kosten
erfolgen. Häufig wird dieses Umlageverfahren in Form einer Blockumlage (prozentuale
Verteilung) der Kosten der Vorkostenstelle entsprechend der Anzahl belieferter
Endkostenstellen oder im Wege eines Treppen- bzw. Stufenleiterverfahrens entsprechend
ihrer Leistungsinanspruchnahme vorgenommen. Problematisch erweist sich die Verteilung der
Gemeinkosten bei gegenseitiger Leistungsabgabe von zwei Kostenstellen. Hier müssen im
Rahmen eines Gleichungssystems sämtliche Leistungsverflechtungen bzw. gegenseitige
Leistungsbeiträge verrechnet werden. Nachdem sämtliche primäre Gemeinkosten über
sekundäre Gemeinkosten auf Haupt- und letztlich Endkostenstellen umgelegt sind, ist eine
verursachungsgerechte Verteilung bzw. Verrechnung auf die Kostenträger im Wege der
Ermittlung von Zuschlagssätzen vorzunehmen. Um derartige Zuschlagssätze zu ermitteln,
sind die Gemeinkosten in Relation zu ihrer jeweiligen Bezugsgröße zu setzen. Dies
erfolgt bei den Materialgemeinkosten in Relation zu den Materialeinzelkosten, bei den
Fertigungsgemeinkosten in Relation zu den Fertigungslöhnen und bei den Vertriebs- und
Verwaltungsgemeinkosten in Relation zu Herstellkosten der abgesetzten Produkte. Sind die
Zuschlagssätze ermittelt, so kann im Wege der Kostenträgerrechnung eine stückbezogene
sowie periodenbezogene Kalkulation durchgeführt werden.
Antworten