Technische, soziale,
wirtschaftliche, organisatorische, umweltbezogene und evtl. rechtliche Einheit, die Güter
zur Deckung eines Bedarfs erstellt, dazu selbständig Entscheidungen trifft und dafür die
Risiken trägt. Dieser traditionelle Betriebsbegriff wird aktuell zunehmend in Frage
gestellt. So kann mit zunehmend neuen Organisationsformen (z. B. Management-Holding, Joint
Ventures, Strategische Allianzen) häufig nicht mehr von einer organisatorischen oder
rechtlichen Einheit eines Betriebes gesprochen werden. Technisch betrachtet befinden sich
Fabriken oder Werke oft nicht am selben Standort, um von einer Einheit sprechen zu
können. Die soziale Einheit wird durch Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen und die
zunehmende Selbstbestimmung am Arbeitsplatz bzw. die steigende Zahl von Heimarbeitern
ebenfalls aufgehoben. Güter werden häufig nicht für den Bedarf, sondern für einen
anonymen, oft nicht einmal vorhandenen Markt produziert und die Selbständigkeit der
Entscheidungen in einer Marktwirtschaft kann durch zahlreiche Restriktionen und
Rahmenbedingungen von Seiten der Politik eingeengt sein. Das Unternehmensrisiko kann
ebenfalls auf mehrere Schultern verteilt oder z. B. per Subventionen abgeschoben werden.
Durch die zunehmende Ausweitung der betriebswirtschaftlichen Untersuchungen auch auf
öffentliche Unternehmen ist die Abgrenzung zur Haushalts- und Volkswirtschaft ebenfalls
nicht mehr eindeutig möglich. Die Zunahme sogenannter selbstverwalteter Betriebe, bei
denen Vermögensverteilung, Demokratieprinzip, Einheitslohn u.a. Ziele gelten (z. B.
Ökobank, bringen weiterhin die traditionelle Sicht eines Betriebes durcheinander.
Aktuelle Umweltschutzüberlegungen bedürfen ebenfalls einer Modifizierung des
traditionellen Betriebsbegriffes. Ein neuer zeitgemäßer Betriebsbegriff ist daher
schwierig in einer Definition zu fassen. Interdisziplinäre Überlegungen müssen hier
Platz greifen. In jedem Fall ist der Betriebsbegriff von den Begriffen Fabrik, Werk,
Geschäft (Handelsgeschäft nach HGB) und Firma abzugrenzen. Um den Betriebsbegriff voll
zu erfassen, ist die Einteilung von Betrieben in Betriebsarten hilfreich.
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