Finanzierung eines
Unternehmens von außen mit Eigenkapital. Beteiligungsfinanzierung kann durch den
Eigentümer selbst bei Gründung oder durch Nachschuss von eigenem Kapital, durch eine
Ausgabe von Anteilscheinen bei einer Kapitalerhöhung oder durch die Neuaufnahme von
Gesellschaftern erfolgen. Die Eigenkapitalüberlassung kann in Form von Sacheinlagen,
Geldeinlagen oder durch Überlassung von Rechten erfolgen. Durch die
Beteiligungsfinanzierung erwirbt der Kapitalgeber ein Miteigentumsrecht, einen Anspruch
auf Gewinn- und Verlustanteil am bilanziellen Substanzwert, den stillen Reserven, dem
Firmenwert sowie ein Anteil am Liquidationserlös. Je nach Rechtsform ist mit der
Beteiligungsfinanzierung eine Mitwirkung an der Geschäftsführung verbunden.
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