Bei der Bemessung einer
Steuer angewandter Grundsatz der Besteuerung. Es lassen sich zwei Besteuerungsprinzipien
unterscheiden:
Als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung, z. B. Gewerbesteuer oder Grundsteuer
als Gegenleistung für die von einem gewerblichen Unternehmen ihrer Sitzgemeinde
verursachten Kosten (Flächenverbrauch, Straßenzufahrten).
Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
Insbesondere die Einkommensteuer wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Auch
das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen dieses Prinzip als grundlegend für
die Besteuerung anerkannt. Umstritten ist allerdings der richtige Maßstab, der die
Leistungsfähigkeit des einzelnen misst. Hier kommen insbesondere das Einkommen und der
Konsum in Betracht.
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