Bartering

Multilaterales
Tauschgeschäft (Ringtausch, Kompensationsgeschäfte, Ware gegen Ware), bei dem das
Warenangebot und die -nachfrage vieler Teilnehmer mit Hilfe der EDV über eine
Bartering-Gesellschaft verrechnet werden. Wenn beispielsweise ein Hotelier Fleischwaren
von einem Großmetzger benötigt, dieser wiederum Maschinen zur Wurstproduktion von einem
Maschinenbauunternehmen braucht und der Maschinenfabrikant eine Fortbildungsveranstaltung
in dem genannten Hotel reservieren möchte, so können diese Leistungen evtl.
gegeneinander aufgerechnet werden. Eine gesetzliche Grundlage dieser in Deutschland
aufgrund der Liquiditätsvorteile zunehmenden Geschäfte fehlt bisher.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum "Tausch" gem. § 515 BGB und die Regelungen
zum Kaufvertrag sind hier nur mit Einschränkungen anwendbar. Problematisch ist beim
Bartering die Handhabung von Gewährleistungen.

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