Bei der Ermittlung des zu
versteuernden Einkommens von unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen werden u. a. auch
die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd angerechnet. Bei den
außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Aufwendungen, die eigentlich zu den
Kosten der privaten Lebensführung gehören. Sie dürfen nicht als Betriebsausgaben,
Werbungskosten oder Sonderausgaben zu berücksichtigen sein.
Hinsichtlich der Absetzbarkeit der außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen den
Aufwendungen allgemeiner Art und den typisierten Aufwendungen unterschieden.
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