Außergerichtliche Maßnahmen gegen säumige Schuldner

Die schlechte Zahlungsmoral in der deutschen Wirtschaft, die als eine der Ursachen der vielen Unternehmenszusammenbrüche gilt, stellt Unternehmer immer wieder vor das Problem, wie sie einer Zunahme der Außenstände gegensteuern sollen. Wichtig ist es, bei der Abwicklung eines Geschäfts von Anfang an konsequent auf die Realisierung der Forderung abzustellen. Schon durch entsprechende Rechnungsstellung kann auf baldigen Zahlungseingang hingewirkt werden. Gegenüber dem säumigen Schuldner ist Zahlungserinnerung geboten. Seit dem 1. 5. 2000, mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, gerät der Schuldner 30 Tage nach Rechnungszugang „automatisch“ in Verzug. Mit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 wurden die Verzugsregelungen noch einmal geändert.

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