Ausschüttungsbelastung

Die Ausschüttungsbelastung
ist die "Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter im Rahmen des
Anrechnungsverfahrens". Durch die Ausschüttungsbelastung ist gewährleistet, dass
die Gesellschaft im Falle der Ausschüttung die Körperschaftsteuer genau in der Höhe zu
entrichten hat, die der Gesellschafter im Rahmen seiner Steuerveranlagung bzw.
-festsetzung in Anrechnung bringen darf.

Bestandteil des Steuersenkungsgesetzes ist auch die Reform des Körperschaftsteuersystems
und der damit verbundenen Wiedereinführung der Definitivbesteuerung auf Ebene der
Körperschaft. Durch den Wegfall des Anrechnungsverfahrens erübrigt sich auch die
Herstellung der Ausschüttungsbelastung. 

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