Ausschlussfristen sind
Fristen, nach deren Ablauf die Geltendmachung bestimmter Rechte ausgeschlossen ist. Dies
gilt für materiell-rechtliche und prozessuale Fristen. Im Zivilprozess zieht Versäumnis
durch Fristablauf den Ausschluss von der Prozesshandlung nach sich. Der Ablauf der
Ausschlussfrist ist im Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.
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