Steuerpflichtige sind
häufig daran interessiert, von der Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft darüber zu
erhalten, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu beurteilen ist. In zwei
Fällen sind verbindliche Auskünfte gesetzlich geregelt:
Betriebsstättenfinanzamts an den Arbeitgeber über die Anwendung lohnsteuerlicher
Vorschriften (§ 42e EStG),
Außenprüfung (§§ 204 ff. AO).
Darüber hinaus können die Finanzbehörden auch sonst
verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten erteilen. Die
Bedeutung dieser verbindlichen Auskünfte liegt darin, daß die Finanzbehörde unter
bestimmten Voraussetzungen an die erteilte Auskunft gebunden ist, der Steuerpflichtige
also entsprechend disponieren kann.
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