Auskunft, verbindliche

Steuerpflichtige sind
häufig daran interessiert, von der Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft darüber zu
erhalten, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu beurteilen ist. In zwei
Fällen sind verbindliche Auskünfte gesetzlich geregelt:

  • Die sogenannte Anrufungsauskunft des
    Betriebsstättenfinanzamts an den Arbeitgeber über die Anwendung lohnsteuerlicher
    Vorschriften (§ 42e EStG),

  • die verbindliche Zusage im Zusammenhang mit einer
    Außenprüfung (§§ 204 ff. AO).

    Darüber hinaus können die Finanzbehörden auch sonst
    verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten erteilen. Die
    Bedeutung dieser verbindlichen Auskünfte liegt darin, daß die Finanzbehörde unter
    bestimmten Voraussetzungen an die erteilte Auskunft gebunden ist, der Steuerpflichtige
    also entsprechend disponieren kann. 

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