Von einem
Aushilfsarbeitsverhältnis wird gesprochen, wenn Ziel der Einstellung nicht die dauernde
Beschäftigung, sondern die vorübergehende Deckung eines nicht im normalen Betriebsablauf
begründeten Arbeitskräftebedarfs ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn von vornherein nur
ein begrenzter Arbeitskräftebedarf besteht oder der fest eingesetzte Stelleninhaber
vorübergehend nicht einsetzbar ist.
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