Ausbildungsbeihilfe

Das "BAföG" als
Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium ist bekannt. Ein vergleichbarer Anspruch
auf Ausbildungsförderung besteht aber auch bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung .
Dieses "BAföG für Auszubildende" wird als Berufsausbildungsbeihilfe nach dem
Recht der Arbeitsförderung durch die Arbeitsämter gezahlt. Daneben bestehen besondere
Fördermöglichkeiten für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und
nach dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.

Die Regelungen zur Ausbildungsbeihilfe haben arbeitsrechtliche Bezugspunkte , soweit sie
an das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses anknüpfen. Sie bewegen sich jedoch in
erster Linie auf dem Gebiet des Sozialrechts.

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