Eine Aufwandsentschädigung
ist eine meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder
Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel einer Aufwandsentschädigung ist die Auslösung
.
Die Aufwandsentschädigung ist zu unterscheiden vom Aufwendungsersatz. Sie ist im
Gegensatz zum Aufwendungsersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts . Im Gegensatz zum
Anspruch auf Aufwendungsersatz gibt es für den Anspruch auf Aufwandsentschädigung keine
gesetzliche Grundlage. Es bedarf dafür vielmehr stets einer vertraglichen Grundlage ,
also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen
Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder nach einem Urteil des BAG ( BAG, Urteil
v. 3.8.1982, 3 AZR 503/79 ) auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz kann der Anspruch folgen.
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