Aufteilungs- und Abzugsverbot

Das Einkommensteuergesetz
enthält ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl betrieblich als
auch durch die Lebensführung veranlasst sind (so genannte gemischte Aufwendungen). Die
Abgrenzung der Aufwendungen der Lebensführung von anderen privaten Aufwendungen und von
den im Einkommensteuergesetz definierten Betriebsausgaben und Werbungskosten bereitet in
der Praxis oft Schwierigkeiten.

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