Aufgeld

genannt, versteht man den Betrag, den z.B. der Darlehensschuldner außer den Zinsen über
die Darlehenssumme hinaus bezahlen muss. Ein Agio wird ferner auch als Eintrittsgeld für
den Beitritt in eine Kommanditgesellschaft mit Verlustbeteiligungen erhoben. Abgeld
wie Aufgeld stellen also Erscheinungsformen des Unterschiedsbetrags dar, der zwischen dem
Ausgabebetrag und dem Rückzahlungsbetrag, insbesondere bei Aufnahme eines Kredits,
besteht. Man bezeichnet diesen Unterschiedsbetrag häufig auch als Damnum.

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