Von einer
Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers spricht man, wenn er seine Pflichten aus dem
Arbeitsvertrag nicht erfüllen will und seine Arbeit nicht aufnimmt oder nicht zu Ende
bringt. Dabei genügt es, wenn er Nebenpflichten aus dem Vertrag nicht erbringt. Die
Arbeitsverweigerung kann unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen, und zwar sowohl
eine außerordentliche als auch eine ordentliche.
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