Während der soziale
Arbeitsschutz den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt (z.B. durch das
KSchG, MuschG, SGB IX, JArbSchG und ArbZG), steht beim technischen Arbeitsschutz die
Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund. Wesentliche Regelungen finden sich dabei vor
allem im Arbeitsplatzschutzgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz.
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7.8.1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom
27.12.2000, dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit
durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt dabei in allen
Tätigkeitsbereichen (§ 1 Abs. 1 ArbSchG). Keine Geltung hat das Gesetz für
Hausangestellte in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 2 ArbSchG).
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