Arbeitslohn sind alle
Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das
Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren
Dienstverhältnis zufließen (§ 19 EStG, § 2 LStDV). Der im EStG nicht definierte
Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung [1]weit ausgelegt. Er
entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einzelheiten dem Arbeitslohnbegriff im
Arbeitsrecht und dem des "Arbeitsentgelts" im Sozialversicherungsrecht.
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