Startseite » Lexikon-Einträge » A » ArbeitsgemeinschaftArbeitsgemeinschaftArbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft (§ 705 BGB) zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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