Anzahlungen auf
Anschaffungskosten sind Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, auf die eine Lieferung
oder Leistung des Geschäftspartners am Bilanzstichtag noch aussteht. Sie sind ohne
Rücksicht auf die Aktivierbarkeit der Gegenleistung zu aktivieren. Denn solange die
Lieferung oder Leistung des anderen Teils noch aussteht, ist offen, ob im Fall der
Vertragserfüllung Aktivierungspflicht besteht oder nicht. Deswegen kann auch bei einer
Vorauszahlung von 100 % des Kaufpreises eine Anzahlung vorliegen. Wird der Vertrag nicht
erfüllt, wandelt sich die Anzahlung in der Regel in eine Rückforderung um. Geleistete
Anzahlungen sind auf der Aktivseite und erhaltene Anzahlungen auf der Passivseite der
Bilanz getrennt auszuweisen.
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