Anwaltskosten

Die Anwaltskosten sind die
Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit vom Mandanten verlangen
kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt die
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Sie ist Gesetz und für den
Rechtsanwalt bindend. Aus wirtschaftlichen Gründen kann jedoch auch eine unentgeltliche
Inanspruchnahme eines Anwalts in Frage kommen (im Rahmen der so genannten oder der
Prozesskostenhilfe). Auf diese Möglichkeiten muss der Rechtsanwalt seine Mandanten
hinweisen.
Das BMJ arbeitet zur Zeit an einer Überarbeitung der
Gebührenordnung für Anwälte. Grundtendenz ist wohl, dass sich die Anwaltsgebühren zum
Teil wesentlich erhöhen werden.

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