Anschaffungskosten sind die
Aufwendungen, die Sie leisten, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen müssen dem Wirtschaftsgut einzeln
zugeordnet werden können.
Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur die Hauptkosten, sondern sämtliche mit der
Anschaffung zusammenhängenden Nebenkosten. Der Anschaffungsvorgang ist erst dann beendet,
wenn das Wirtschaftsgut in den Zustand versetzt ist, dass es den ihm zugedachten Zweck
erfüllen kann. Deswegen sind auch nachträgliche Anschaffungskosten miteinzubeziehen.
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