Kapitalgesellschaften
müssen ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen. Darin werden Erläuterungen und
Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Kapitalgesellschaften
müssen ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen. Darin werden Erläuterungen und
Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
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