Anfechtung nennt man die
Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich abgegebener Erklärungen (z.B. bei Zustimmungen,
Kündigungen, Vertragsabschlüssen etc.). Anfechten können Sie wegen Irrtums, arglistiger
Täuschung oder Drohung. Die Anfechtung ist ein Mittel, um die Nichtigkeit eines mit
gewissen Mängeln behafteten Geschäfts herbeizuführen. Die Möglichkeit,
Willenserklärungen anzufechten, ist allerdings eingeschränkt. Die Anfechtungserklärung
ist als Ausübung eines Gestaltungsrechts unwiderruflich und bedingungsfeindlich.
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