Anerkenntnis ist jede
Handlung und Erklärung, mit der einem Sachverhalt oder einem Recht Zweifel entzogen
werden. Das Anerkenntnis von Sachverhalten und deren Ursachen hat außerhalb von Prozessen
keine rechtlich selbständige Bedeutung. Im Zivilprozess ist Anerkenntnis die
Erklärung des Beklagten gegenüber dem Gericht, dass er den gegen ihn erhobenen Anspruch
ganz oder zum Teil als bestehend anerkenne.
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