ist ein Konto, das jemand
(z.B. Rechtsanwalt, Notar) im eigenen Namen und mit eigener Verfügungsbefugnis
treuhänderisch für einen anderen unterhält (zur Sorgfaltspflicht § 43 V BRAO). Solche
Konten sind häufig, z.B. als Bankkonten bei Vermögensverwaltungen.
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