Startseite » Lexikon-Einträge » A » Amtlicher MaklerAmtlicher MaklerVereidigte Kursmakler, also amtliche Makler, sind für Kursfeststellung im Amtlichen Handel zuständig. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen aber – im Gegensatz zu den freien Maklern – eigene Geschäfte nur in begrenzter Zahl tätigen!Weiterführende Inhalte:MaklerAmtlicher HandelAmtlicher Markt Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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