Amtlicher Handel

(genauer: Amtliche
Notierung) An den deutschen Wertpapierbörsen nimmt der amtliche Handel, auch amtlicher
Markt genannt, den breitesten Raum ein. Für diesen Markt, auf den sich weit über 90% der
gesamten Börsenumsätze konzentrieren, ist die Geschäftsführung unter Mitwirkung der
amtlichen Makler oder die Maklerkammer verantwortlich. Die Einführung eines Wertpapiers
zur amtlichen Notierung ist von der Einhaltung strenger Zulassungsvorschriften
(Börsenzulassung) abhängig. Die in diesem Marktsegment ermittelten Kurse werden von
öffentlich-rechtlichen Maklern festgestellt und sind amtlich.

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