Die Amtliche Notierung ist
die Kursnotierung der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren. Um zum Amtlichen
Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen, wie
z.B. die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz. Die Kursfestsetzung
erfolgt während der Börsenzeit durch die sog. Kursmakler und wird im Amtlichen Kursblatt
der Börse bzw. auch in der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht.
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