Allgemeinverbindliche
Tarifverträge sind Tarifverträge für eine bestimmte Branche oder ein bestimmtes
regionales Gebiet, das für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt, auch dann, wenn der
Arbeitgeber nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes und der Arbeitnehmer nicht Mitglied
des Arbeitnehmerverbandes, d.h. der Gewerkschaft ist. Allgemeinverbindliche Tarifverträge
haben damit ebenso wie ein Gesetz Normcharakter und gelten allgemein, ohne dass es darauf
ankommt, dass die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag oder anderweitig vereinbart
wurde.
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