Akzept

Akzept ist die schriftliche
Erklärung auf der Wechselurkunde, dass der Wechsel angenommen wird. Im kaufmännischen
Sprachgebrauch wird als Akzept auch der angenommene Wechsel bezeichnet. Die Annahme des
Wechsels muss unbedingt erklärt werden, sie kann sich jedoch auch nur auf einen Teil der
Wechselsumme beschränken. Der Bezogene des Wechsels wird mit dem Akzept verpflichtet, den
Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen. Im Übrigen bedeutet Akzept die Annahme eines
Angebots zu einem Vertrag.

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